mit Personenschaden
Wurden bei einem Unfall eine oder mehrere Personen ernsthaft verletzt, sollten die Fahrzeuge bis nach der Unfallaufnahme am Standort verbleiben. Die Position der Fahrzeuge sollte erst nach Aufforderung durch die Polizei verändert werden.
Während Sie auf Polizei, Feuerwehr und/oder Rettungsdienst warten, kümmern Sie sich bitte um die Verletzten. Störende Gaffer kann man direkt ansprechen und ihnen eine Aufgabe zuteilen, oder die Person direkt bei der Versorgung der Verletzten einbinden.
Wenn Sie selbst verletzt sind, lassen Sie sich auch behandeln, fahren Sie mit ins Krankenhaus. Dort werden ihre Verletzungen nicht nur behandelt, sondern auch dokumentiert. Diese Dokumentation ist wichtig für ein späteres Schmerzensgeld. Sind Ihre Verletzungen nicht schwerwiegend, gehen Sie bitte zu Ihrem Hausarzt, auch dieser dokumentiert die Verletzungen. Bedenken Sie bitte, das ein durch den Unfall erlittener Schock, andere Verletzungen "überdeckt". Oft kommen die Schmerzen erst, wenn der Schock vorüber geht. Lassen Sie sich lieber einmal zuviel untersuchen, bevor eine andere Verletzung unentdeckt bleibt.
Sind die Fahrzeuge nicht mehr fahrbereit, werden diese abgeschleppt. Das Abschleppunternehmen können Sie selbst beauftragen, oder Sie lassen das durch die Polizei erledigen. Wo das Fahrzeug hingebracht wird (Werkstatt, nach Hause usw.) entscheiden auch Sie. Ausnahme ist natürlich, wenn die Polizei (im Auftrag der Staatsanwaltschaft) das Fahrzeug sicherstellt.
Ab hier ist es wie bei einem Unfall ohne Verletzte.
Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt und einen Sachverständigen. Diese werden alles weitere mit Ihnen besprechen.