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Sie hatten einen Verkehrsunfall? Dann verhalten Sie sich so richtig:
1. Ruhe bewahren. Reißen Sie nicht einfach die Tür auf, sondern schauen Sie sich um, ob sich noch ein weiteres Fahrzeug der Unfallstelle nähert.
2. Die Unfallstelle absichern.
I. Warnblinkanlage einschalten.
II. Sich selber absichern. Ziehen Sie sich dafür eine Warnweste an. Egal ob Tag oder Nacht.
Laut Gesetzgeber muß für jeden Sitzplatz im Fahrzeug auch eine Warnweste mitgeführt werden
III. Warndreieck aufstellen
- Innerorts ca. 50m
- Außerorts ca. 100m
-Auf Autobahnen oder mehrspurigen Kraftfahrtstraßen ca. 200m
Sollte sich die Unfallstelle an einer unübersichtlichen Stelle befinden (hinter Kurven, Kuppen usw.) sollte das Warndreieck davor aufgestellt werden.
3. Versorgung von Verletzten
wenn möglich Zeitgleich den Notruf absetzen.
- gibt es keine Verletzten, die 110 wählen
- Unfall mit Verletzten, dann die 112 wählen
Die Leitstelle wird ihnen 5 W-Fragen stellen:
I. Was ist passiert? (Verkehrsunfall, Herzinfarkt, Hilflose Person usw.)
II. Wo ist es passiert? (Möglichst genaue Ortsangabe, wie Straße mit Hausnummer, Kilometerkennzeichnung, Fahrtrichtung -> Wichtig auf der Autobahn)
III. Wie viele Personen sind betroffen?
IV. Welche Verletzungen gibt es? (Niemand verlangt eine Diagnose von Ihnen, aber eine möglichst genaue Angabe hilft, die geeigneten Rettungsmittel zu alarmieren.)
V. Warten auf Rückfragen. Legen Sie nicht direkt auf, oft hat die Leitstelle noch Fragen.
Außerdem kann Sie im Notfall die Leitstelle anweisen, z. B. bei einer Reanimation, anlegen von Druckverbänden usw., wenn Sie unsicher sind. Auf der    Leitstelle arbeiten nur Rettungssanitäter und Rettungsassistenten.
4. Die Unfallstelle mit Fotos dokumentieren
Machen Sie Fotos von der Unfallstelle. Die Positionen der Fahrzeuge, mögliche Brems- und Schleuderspuren und auch die Position von Trümmerteilen kann wichtig sein. Auch die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sollten Sie festhalten.
5. Notieren Sie sich die Kontaktdaten der Fahrer/in aller beteiligten Fahrzeuge, sowie die Halter/in der Fahrzeuge. Die Beteiligten sind verpflichtet alle Angaben zur Person und zum Fahrzeug zu machen. Das heißt auch, bei welcher Versicherung das Fahrzeug versichert ist, und möglichst auch die            Versicherungsnummer. Wer seine Daten nicht, oder falsch angibt und sich von der Unfallstelle entfernt, begeht Fahrerflucht.
6. Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung, auch wenn Sie keine Schuld haben.


Bei leichten Schäden kann eventuell auf die Polizei verzichtet wird. 

Handelt es sich bei dem Unfallfahrzeug um einen Firmenwagen, oder ist das Fahrzeug geleast, muß aus Versicherungsgründen die Polizei hinzugezogen werden.


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