Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko
Welche Versicherung deckt was?
Haftpflichtversicherung:
Wenn Sie unschuldig in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, muß die gegnerische Versicherung Ihren Schaden bezahlen.
Genaugenommen "muß die Versicherung Sie so stellen, als wäre der Schaden nie eingetreten".
Das heißt Sie werden so entschädigt, das Sie keinen Nachteil haben. Sie dürfen aber auch keinen Vorteil haben.
Wenn Sie selbst mit ihrem Fahrzeug selber einen Schaden verursachen, so übernimmt Ihre Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners.
Teilkaskoversicherung*:
Eine Teilkasko übernimmt bei eigenem Schaden Teile der Reparaturkosten.
Bei Eigenverschulden werden in der Regel Glasschäden übernommen.
Bei Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben, und auch kein 3. Schuldhaft ist, werden
die Schäden voll ersetzt.
Dazu gehören beispielsweise Wildschäden, Sturmschäden, Glasbruch usw.
Vollkaskoversicherung*:
Die Vollkaskoversicherung übernimmt bei einem selbstverschuldeten Unfall die Reparaturkosten.
Auch bei Schäden durch Fahrerflucht springt die Vollkasko ein.
* Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung sind freiwillige Versicherungen. Den Leistungsumfang Ihrer Versicherung erfragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung.
Unter Umständen gehören die von mir erwähnten Leistungen nicht zum Leistungsumfang Ihrer Versicherung. Daher wird keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.